Herrenalb und Umgebung - Historische Sammlung 1820-1970

 
 
       
   
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  Historische Sammlung
  1820-1970
  von Michael Arndt
  Bad Herrenalb
 
 

"So manche Reisen werden in die Schweiz gemacht und mit schwerem Gelde bezahlt, während vielleicht an dem herrlichen Herrenalb vorübergefahren wird, ohne es eines Blickes zu würdigen. Der Freund der Natur findet aber auf diesem kleinen Punkte Alles vereinigt, was das trunkene Auge nur wünschen kann: Ein saftiges Wiesenthal, getheilt von der kleinen Alb, welche sich durchschlängelt, contrastirend mit den dunkeln waldbewachsenen Höhen, Ruinen der ehemaligen Klosterkirche, Felspartien, wie der Falkenstein, der leicht zu besteigen ist und die Gränze zwischen Herrenalb und Frauenalb bildet. Ein Gang von einer halben Stunde, auf bequemem Wege, führt auf diesen Felsen, auf dem einige Häuser thronen, von welchem man das reizend gelegene Frauenalb zu seinen Füßen sieht, und durch die weit gedehnte Schlucht den Blick bis an den Rhein und die Vogesen schweifen lassen kann."  1840  71)

 

Jetzige und künftige Schwerpunkte der Webseite:

  • aufzeigen, dass Bad Herrenalb eine durchaus glänzende Vergangenheit hatte, die es gilt in die heutige Zeit zu transportieren und wo auch immer möglich, daran anzuknüpfen
  • das Bewusstsein für Internationalität in Tourismus und Infrastruktur anhand der Historie schärfen
  • für den Erhalt städtebaulich-historischer Häuser eintreten
  • am Standort der ehemaligen Kaltwasserheilanstalt darlegen, was eine "Wassercur" war, worin sie bestand und wie sie sich im Laufe der Jahrzehnte verändert hat
  • Personen, die sich in früheren Zeiten in und um Herrenalb verdient gemacht haben, in den Fokus rücken
 
 
   
 
  • Ansichtskarten
  • Briefe/Briefmarken
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Nur dort, wo die Vergangenheit lebendig ist, gibt es auch eine Zukunft

 
 
   
 
Michael Arndt im Februar 2020 vor der ehemaligen Herrenalber Kaltwasserheilanstalt   70)
 
 
 

Der Autor und Webmaster (geb. 1957) ist seit 1986 Fotografenmeister. Es folgten freiberufliche Tätigkeiten als Reporter für Biker-Magazine (Motorrad), als Werbe- und Luftbildfotograf, sowie als Webdesigner. Im November 2016 kam M. A. nach Bad Herrenalb und ist dort seit 2020 durch kurze, (heimat-)geschichtliche Publikationen in Erscheinung getreten.

Entdeckung einer Prießnitz-Walddusche, bzw. ihres ehemaligen Standorts im Januar 2020

Bekanntmachung der Entdeckung im April 2020 bei der Stadt Bad Herrenalb und dem Kreisarchiv Calw durch ein 27-seitiges, bebildertes Schriftstück

Begehung der "Grossen Douche" mit Vertretern von Stadt und Kreisarchiv im Juli 2020. Verifizierung des Fundes

Bad Herrenalb Magazin 17/2020 (13.11.-06.12) und online. Doppelseite: "Michael Arndt entdeckt historische Walddusche in Bad Herrenalb"

Badische Neuste Nachrichten (BNN), Ausgabe Ettlingen vom 30. Dez. 2020, "Geburtsort der Kaltwasserkur entdeckt"

Schwarzwälder Bote vom 25. Jan. 2021, Ausgabe C3, "Sensationeller Fund", dazu das Wichtigste online:
Mit einer Walddusche fängt 1840 alles an

24.06.2021: Erste Besichtigung der einzigen restaurierten und funktionierenden Walddusche Deutschlands im Hainbachtal bei Gleisweiler/Pfalz

 

25.10.2021: Vorstellung des Historischen Jahrbuchs für den Landkreis Calw, Ausgabe 2021/22. Darin enthalten 15-seitiger, bebilderter Beitrag von Michael Arndt - Die "Grosse Douche" des Dr. Weiß von 1840. Entdeckung des Standorts einer Prießnitz-Walddusche - neue Aspekte zum Beginn des Kurbetriebs in Bad Herrenalb. Das Buch gibt es für 9 € beim
Kreisgeschichtsverein Calw

20.06.2022: Die "Grosse Douche" des Dr. Weiß von 1840 als Video auf YouTube

16.08.2022: Kontakt (als einziger in der Stadt) zu Herrn Arnim Beutter, dessen Urgroßvater Erhard Beutter von 1854-1891 Stadtschultheiß (Bürgermeister) von Herrenalb war. Durch dessen unermüdlichen Einsatz gelang 1887 die Verleihung des Stadtrechts durch König Karl I. von Württemberg.

06.09.2022: Führung mit dem Vorsitzenden des "Fördervereins zum Wiederaufbau der ehemaligen Walddusche e. V." Gleisweiler, Wolfgang Guth und weiteren interessierten Gästen aus der Pfalz zum Ort der Walddusche Bad Herrenalb.

05.05.-29.12.2024: Kleines Eck mit Informationen zur Entdeckung der Walddusche im Museum Bad Herrenalb anlässlich der Ausstellung "Zeitreise durch 875 Jahre Herrenalb".

seit Oktober 2023: Arbeiten an einem Buchprojekt, welches vsl. 2025 erscheint.

 
 
   
 
 

Impressum

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Betreiber der Website
"Herrenalb-und-Umgebung.eu"
im Folgenden auch Webmaster genannt:

Michael Arndt
Oswald-Zobel-Straße 11
D-76332 Bad Herrenalb

Tel. 07083 - 9220881

Hinweis: Die Telefon-Nr. dient nur dazu, der Vollständigkeit des Impressums Genüge zu tun. Bitte benutzen Sie deshalb zur Kontaktaufnahme die unten angegebene E-Mail-Adresse.

E-Mail

m.arndt@herrenalb-und-umgebung.eu

 

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Urheberrecht allgemein

Sämtliche historischen Urheber werden im Quellenverzeichnis genannt. Die gezeigten Ansichtskarten und Materialien sind größtenteils im Original Eigentum der "Collektion Michael Arndt". Es werden nur Karten und Materialien veröffentlicht, deren Schutzfrist abgelaufen ist, die somit "gemeinfrei" sind.

Was bedeutet „gemeinfrei“?

Fallen Werke unter das Urheberrecht, genießen diese für eine bestimmte Zeit diesen Schutz. Unter § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) findet sich zur Dauer des Urheberrechts folgende generelle Angabe: „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“ Ist diese Frist verstrichen, gelten die Werke des Urhebers als gemeinfrei. Es besteht also kein Urheberrecht mehr, denn sowohl die Verwertungsrechte als auch die Urheberpersönlichkeitsrechte sind erloschen.

 

Das bedeutet, dass die Verwertung und Verbreitung ohne das Einverständnis des Schöpfers möglich sind.

Eine Besonderheit gilt bei Fotografien: Das Photographie Schutzgesetz von 1876 sah nur eine Schutzfrist von 5 Jahren für Fotos vor. Also können Fotos, die um die Jahrhundertwende entstanden sind, schon gemeinfrei geworden sein, bevor 1907 das KUG mit zunächst 10 Jahren Schutzfrist für Fotos in Kraft trat.

1934 wurde die allgemeine Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre verlängert. 1965 wurden die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers mit dem neuen UrhG eingeführt, aber zugleich auch die Unterscheidung in Lichtbilder und Lichtbildwerke. Bei Lichtbildern (=simple Abbildungen eines Motivs) galt dann zunächst 25 Jahre Schutzfrist, ab 1985 dann 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers für Lichtbildwerke und 50 Jahre ab Veröffentlichung für Lichtbilder, siehe § 72 UrhG. Daraus ergibt sich gemäß § 135a Abs. 1 UrhG, dass Fotos, die vor 1985 erschienen sind, ggf. nur dann in den Genuss der 70 Jahre Schutzfrist kommen, wenn ihre damalige 25-jährige Schutzfrist 1985 noch nicht abgelaufen war.  44)  

Das heißt, dass bei vor 1934 entstandenen Werken, Fotos und anderen Materialien, die auf dieser Website veröffentlicht wurden, aller Wahrscheinlichkeit nach die Gemeinfreiheit gegeben ist, denn ein Werk, das einmal frei war, kann durch Gesetzesänderung nicht erneut geschützt sein.

 
 
   
 
   
 
Wenn es auch um 1900 kein Internet gab, so war doch die althergebrachte Kommunikation bereits global.   45)
 
 
   
 
 

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